Wigger GmbH - häufig gestellte Fragen zu unseren Versteigerungen

Wie funktioniert eine reelle Versteigerung? Erklärung in 7 Schritten

  1. Besichtigung
    Sie haben in der Regel einen Tag zuvor, sowie am Tage der Versteigerung die Möglichkeit alle zu versteigernden Vermögensgegenstände zu besichtigen.
  2. Erteilung einer Bieternummer
    Am Tage der Versteigerung erhalten Sie im Kassenbereich eine Bieterkarte (kostenlos, keine Kaution), auf dieser Sie Ihre komplette Anschrift notieren. Diese wird zusammen mit der zuvor erteilten Bieternummer erfasst.
    Die Bieternummer wird zur Gebotsabgabe im Rahmen der sog. „Saalausbietung“ benötigt. Ihre hinterlegten Adressdaten werden als Rechnungsadresse verwendet.
  3. Zur Versteigerung
    Nach Verlesen der Versteigerungsbedingungen, werden die Ausrufpreise zur jeweiligen Position vom Auktionator bekannt gegeben. Durch das Heben Ihrer Bieterkarte haben Sie die Möglichkeit das Gebot zu erhöhen.
    Weiteres hierzu erfahren Sie in unseren Versteigerungsbedingungen vor Ort.
  4. Zahlung am Kassenbereich
    Bitte halten Sie am Kassenbereich Ihre Bieternummer bereit. Anhand dieser wird nun Ihre Rechnung erstellt. Die vorliegenden Daten werden nochmals mit Ihnen abgeglichen.
    Nun erfolgt die Zahlung per bankbestätigten Scheck oder per Barzahlung.
  5. Abholung
    Die Termine für die Abholung erfahren Sie von einem Mitarbeiter der WIGGER GmbH. In Ausnahmefällen können auch separate Termine vereinbart werden.
  6. Demontage
    Die Demontage erfolgt durch den Käufer auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr.
  7. Gewährleistung und Garantie
    Alle Gegenstände werden von Ihnen auf Grundlage ihres augenscheinlichen Zustands übernommen. Im übrigen gelten unsere im Internet veröffentlichten Versteigerungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Downloads:
Gebotsschein (54KB)
Scheckbestätigungsformular (11KB)

Wigger GmbH - häufig gestellte Fragen zu unseren Freiverkäufen und zum Bieten im Internet

Wie funktioniert der Freiverkauf?

  1. Freiverkauf
    Sie haben die Möglichkeit Gebote per Gebotsschein und/oder über die jeweilige Angebotsseite auf unserer Internetseite abzugeben. Der Gebotsschein kann per Post, Telefax oder E-Mail an uns übersandt werden. Bitte achten Sie in jedem Fall auf die Vollständigkeit Ihrer Daten. Die Angebotsdauer richtet sich nach der Gebotshöhe. Der Zuschlag wird von den zuständigen Mitarbeitern erteilt.
  2. Ihr Gebot
    Ihr Gebot wird in unserem Hause grundsätzlich als Netto-Gebot betrachtet.
    Sollte Ihr Gebot einen Zuschlag erhalten, so berechnen wir auf Ihr Netto-Gebot eine Verwertungsgebühr in Höhe von 15% sowie 19% MwSt., welche auf den Gebotspreis und die Gebühr erhoben wird. Erhalten Sie einen Preis mit dem Zusatz „Plus, Plus“, so ist ein Aufpreis in Höhe der zuvor genannten Verwertungsgebühr sowie der gesetzlichen MwSt. gemeint.
    Bei einem finanzierten Fahrzeug sind Sie für die Dauer von 4 Wochen an ihr Gebot gebunden.
    Bitte beachten Sie, dass nur Gebote mit vollständigen Angaben berücksichtigt werden können.
  3. Zuschlag einer Position
    Wie bereits unter Punkt 1. und 2. erwähnt, ist der Zuschlag von der Gebotshöhe abhängig. Hierzu gibt es keine Terminvorgaben. Die Zuschläge erteilen die zuständigen Mitarbeiter aus unserem Hause.
  4. Aktuelle Höchstgebote im Internet
    Die aktuellen Höchstgebote finden Sie im jeweiligen Angebot auf unserer Internetseite. Es ist ggf. eine Zeitverzögerung möglich, da die Eingabe des Höchstgebotes manuell erfolgt.
  5. Rechnungserstellung sowie Zahlung
    Nach Erteilung des Zuschlags erhalten Sie eine Rechnung. Bezahlt werden kann per Vorkasse, Barzahlung oder bankbestätigtem Scheck einer europäischen Großbank.
    Nach erfolgter Zahlung kann der Vermögensgegenstand am jeweiligen Standort abgeholt werden.
    Sollte es sich bei den Zuschlägen um Kraftfahrzeuge o. Ä. handeln, werden wir Ihnen entsprechende Unterlagen wie Zulassungsbescheinigung etc. nach erfolgter Zahlung aushändigen. Bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen kann die Versendung des Kfz-Briefes bis zu 3 Wochen nach Zahlungseingang dauern.

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Gebotsschein (54KB)
Scheckbestätigungsformular (11KB)

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